28.04.2023
Behandlungsfehler im Krankenhaus und in der Arztpraxis
Im täglichen Krankenhausbetrieb sowie in einigen anderen medizinischen Sparten wird der Wert und die Bedeutung von
vorhandenem Wissen auf einen geschädigten Patienten projeziert. Eine andere Sichtweise des Arztes, die heute
beispielsweise im täglichen Leben von großer medizinischer Bedeutung
ist, stammt aus der Naturmedizin. Die wegweisende Idee dort ist die Behandlung ohne Nebenwirkungen; nur sie
ermöglicht die Anzeichen einer Erkrankung im großen Zusammenhang, der auch das persönliche Umfeld umfasst.
Die Bedeutung der ärztlichen Fehlbehandlung je nach Wahl der Behandlungsmethode geht aber nur indirekt in den
Schmerzensgeldanspruch
über. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann das verordnete Medikament letztlich nur unter Einschaltung der
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen bestimmt werden, so dass auch nur der medizinisch interessierte
Patient in der Lage ist, die Bedeutung des Behandlungsfehlers bewusst zu erfassen, und dabei sinnvolle von nicht
sinnvollen Behandlungsmaßnahmen unterscheiden zu können. Das unmittelbare Ziel des Vorgehens gegen den Arzt ist die
Zahlung von Schmerzensgeld und anderen Schadenersatzansprüchen, seien es materielle oder immaterielle.
Die Werte beziehen sich teilweise auf Einrichtungen mit Bezug zu Rehabilitationsmaßnahmen sowie Erklärungen zu den
dort möglichen Aktivitäten im Bereich der Wundheilung und der Infektion mit Krankenhauskeimen. Als besonders
auffällige Merkmale sind dabei zum einen die ungenügende Reinigung und Sterilisation des OP-Bereiches, und
anderseits auch die Verabreichung falscher oder ungeeigneter Medikamente insbesondere an chronisch Kranke zu nennen.
Gerade die Beratung durch
Patientenanwälte
zieht für gut informierte Patienten und Träger von Prothesen regelmäßig großes Interesse der Presse auf sich, was
zum Teil aber auch auf der langen Krankengeschichte des geschädigten Patienten beruht.
Ärztepfusch
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft der Pfusch durch schlecht ausgebildete Ärzte und die
Reaktion der Patientenberatung aufeinander abgestimmt werden. So untersuchen etwa die Krankenhäuser die Beziehung
der Strukturen des Aufbaus, sowie die Möglichkeit, vor Gericht einen noch höheren
Schadensersatzanspruch
durchsetzen zu können und die gesamten Kosten der Heilbehandlung ersetzt zu bekommen.
In diesem Zusammenhang muss der Patient versuchen, die verschiedenen Ebenen der Rechtsverfolgung zu beschreiten,
und auf den Beratungstermin beim Rechtsanwalt einzugehen.
Das ganze Medizinrecht ist ein weit verwendeter und schwer abzugrenzender Bereich. Verschiedene Ärzte sehen die
Behandlung als ihr Gebiet, namentlich die überteuerte Liquidation, die Rechnungen und die Ergebnisse der
Falschbehandlung zum Nachteil des Patienten. Erst seit einigen Jahren gibt es Bestrebungen, das Vorgehen gegen
Kurpfuscher und Falschabrechner zu verbinden, und zu einem allgemein gültigen Begriff des Patientenschutzes zu
kommen. Entsprechende Hinweise finden sich unter dem Stichwort Therapie, das allerdings so noch nicht vollständig
diagnostiziert wurde. Von einem einheitlichen Begriff des Ärztepfusches und des Behandlungsfehlers kann also
gegenwärtig noch nicht gesprochen werden.
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